Internes Kontrollsystem für Steuern
Neben dem üblichen Geschäftsrisiko sind Unternehmen heutzutage auch vielfältigen steuerlichen, finanziellen und strafrechtlichen Risiken ausgesetzt.
Was kann man dagegen tun?
Zur Vermeidung solcher Risiken eignet sich die Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS) für Steuern. Ein IKS umfasst systematisch gestaltete organisatorische Verfahrensweisen, die die Einhaltung steuerlicher Gesetze und Vorgaben im Unternehmen sicherstellen, sowie Kontrollen, die z. B. mithilfe des Vier-Augen-Prinzips durchgeführt werden.
Besitzt Ihr unternehmen bereits ein IKS für Steuern?
Mit einem dokumentierten und funktionierenden IKS kann Ihnen die Finanzverwaltung in der Regel keine Fehler bei der Steuerdeklaration unterstellen. Somit sind Ihr Unternehmen und Sie als steuerverantwortliche Person weniger häufig strafrechtlichen Risiken ausgesetzt.
Sind Sie an der Einführung oder Optimierung eines Internen Kontrollsystems für Steuern in Ihrem Unternehmen interessiert? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gerne dabei, indem wir Ihre internen Prozesse analysieren mit dem Ziel ein Internes Kontrollsystem zu implementieren oder ein bestehendes zu optimieren.