Seitenbereiche

Kein Kindergeld während der Facharztausbildung

Der Fall

Geklagt hatte die Mutter, deren Tochter als Ärztin tätig war. Die Tochter absolvierte einen Lehrgang zur Qualifikation als Fachärztin. Die Familienkasse zahlte der Klägerin bis zum Ende des Medizinstudiums Kindergeld, nicht aber darüber hinaus. Begründung: Bei dem Fachärztequalifikationslehrgang handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung. Das erstinstanzliche Finanzgericht wies die Klage bereits ab. Der Bundesfinanzhof/BFH folgte dem Finanzgericht und wies die Revision als unbegründet zurück.

BFH-Urteil

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs/BFH stehen die zur Erlangung der Facharztqualifikation durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen bei einer Gesamtbetrachtung hinter dem Dienstverhältnis zurück. Im Streitfall war die Tochter bereits als Ärztin im Umfang von 42 Wochenstunden eingesetzt. Im Vergleich mit ihrer praktischen Tätigkeit als Ärztin hatte die Facharztausbildung einen deutlich geringeren zeitlichen Umfang. Außerdem erhielt die Tochter für ihre Tätigkeit ein angemessenes Entgelt, nicht bloß eine Ausbildungsvergütung.

Fazit

Wird eine Facharztausbildung neben der Tätigkeit als Arzt/Ärztin absolviert, was der Regelfall sein dürfte, liegt keine Berufsausbildung vor. Daher entfällt für diesen Zeitraum der Anspruch auf Kindergeld (BFH, Urteil vom 22.9.2022, III R 40/21; veröffentlicht am 10.11.2022).

Stand: 23. Februar 2023

Bild: Printemps - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns 
Wir sind Steuerberater, Rechtsberater und Unternehmensberater mit Kanzleien in Paderborn, Detmold, Schloß Holte-Stukenbrock und Brilon. Wir sprechen mit Ihnen Tacheles: Hier unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.